Satzung

 

Sportverein Eintracht Oppenhausen e.V.


§ 1
Name und Sitz
1. Der am 10. Juli 1949 in Oppenhausen gegründete Verein führt den Namen "Sportverein Eintracht Oppenhausen e.V." - (SV Eintracht Oppenhausen e.V.) Er steht in der Tradition des am 1. April 1912 gegründeten Turnvereins Eintracht Oppenhausen.
2. Der Sitz des Vereins ist in 56154 Boppard-Oppenhausen.
3. Die Vereinsfarben sind rot-weiß.
4. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. und der Landesfachverbände, deren Sportarten im Verein wettkampfmäßig betrieben werden.


§ 2
Zweck und Ziele
1. Der SV Eintracht Oppenhausen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen nach den Grundsätzen des Amateursports.
3. Der Verein fühlt sich weiterhin dem Gemeinwohl in sozialer und kultureller Hinsicht sowie den allgemeinen demokratischen Grundsätzen verpflichtet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung als PDF Datei - bitte anklicken